Verpflichtungen kalifornischer Dienstanbieter

Falls die ISN Software Corporation (oder ihr jeweiliges verbundenes Unternehmen, „ISN“) personenbezogene Daten von oder im Namen eines Abonnenten von ISNetworld („Abonnent“) zur Verarbeitung durch ISN als Dienstanbieter erhält, der unter den California Consumer Privacy Act von 2018, in der Fassung des California Privacy Rights Act von 2020 (zusammen und einschließlich der geltenden Vorschriften und Auslegungen, der „CCPA“), fällt, verpflichtet sich ISN, diese personenbezogenen Daten gemäß diesen kalifornischen Dienstanbieter-Verpflichtungen („Verpflichtungen“) zu schützen. Für die Zwecke dieser Verpflichtungen (1) haben die Begriffe Dienstanbieter und personenbezogene Daten die ihnen im CCPA zugewiesene Bedeutung, und (2) bezeichnet der Begriff personenbezogene Daten des Abonnenten personenbezogene Daten einzelner Personen, die Mitarbeiter des Abonnenten sind und deren Verarbeitung dem CCPA unterliegt. Soweit es durch den CCPA erforderlich ist, werden diese Verpflichtungen Teil der Vereinbarung, gemäß der Abonnenten ISNetworld abonnieren (die „Vereinbarung“).

1. Einhaltung des CCPA

Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Abonnenten wird ISN (a) personenbezogene Daten des Abonnenten nur im Zusammenhang mit der Bereitstellung der mit dem ISNetworld-Abonnement des Abonnenten verbundenen Dienste (die „Dienste“) verarbeiten, (b) den CCPA einhalten und (c) das gleiche Maß an Datenschutz bieten, wie es vom CCPA gefordert wird.


2. CCPA-Einschränkungen

ISN bestätigt sein Verständnis, dass es außer im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste oder wie anderweitig durch den CCPA gestattet, Folgendes untersagt ist: 

    a. Verkauf oder Weitergabe (jeweils gemäß der Definition im CCPA) von personenbezogenen Daten der Abonnenten an Dritte;

    b. Die Aufbewahrung, Verwendung oder Offenlegung der personenbezogenen Daten des Abonnenten (i) für andere Zwecke als die in der Vereinbarung festgelegten Geschäftszwecke und (ii) außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen ISN und dem Abonnenten; und

    c. Das Kombinieren der personenbezogenen Daten, die ISN gemäß der Vereinbarung erhält, mit personenbezogenen Daten, die es von einer anderen Person oder von anderen Personen oder in deren Auftrag erhält oder aus der eigenen Interaktion mit der Person erfasst.


3. Benachrichtigung und Abhilfe

ISN wird den Abonnenten benachrichtigen, wenn ISN feststellt, dass ISN seinen Verpflichtungen gemäß CCPA in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Abonnenten nicht mehr nachkommen kann. Der Abonnent kann nach schriftlicher Mitteilung an ISN angemessene und geeignete Schritte unternehmen, um die unbefugte Verwendung der persönlichen Abonnentendaten zu stoppen und zu beheben.


4. Angemessene Zusicherungen

Soweit vom CCPA gefordert, kann der Abonnent angemessene und geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ISN den CCPA in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Abonnenten einhält. Dazu gehören (a) das Recht, auf schriftliche Anfrage von ISN entsprechende Unterlagen und Zusicherungen der Einhaltung zu erhalten, und (b) das einseitige Recht, die Vereinbarung zu kündigen.


5. Unterauftragsverarbeiter

ISN führt und wird während der Laufzeit der Vereinbarung eine Liste von Unterauftragsverarbeitern führen, die personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste verarbeiten können (diese Liste ist und wird über das ISNetworld-Konto des Abonnenten verfügbar sein). ISN wird diese Liste unverzüglich aktualisieren, um neue Unterauftragsverarbeiter aufzunehmen und alte zu entfernen, die personenbezogene Daten von Abonnenten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste verarbeiten können. 


6. Änderungen

ISN kann diese Verpflichtungen von Zeit zu Zeit ändern, um die Einhaltung des CCPA sicherzustellen oder aus anderen geschäftlichen Gründen. Soweit gemäß CCPA erforderlich, wird ISN derartige Änderungen deutlich sichtbar in ISNetworld bekannt geben oder den Abonnenten auf andere Weise benachrichtigen, und diese Änderungen gelten dreißig (30) Tage nach dieser Benachrichtigung als wirksam.